In den Bedingungen eines Versicherungsvertrages über eine Rentenversicherung wurde bestimmt, dass der Vertrag im Falle einer Kündigung des Versicherungsnehmers in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzten Versicherungssummen umgewandelt wird. Das bedeutet, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers auf einen Rückkaufswert erlischt. Diese Vereinbarung ist rechtswirksam.
Jedoch muss diese Regelung, um den gesetzlichen Vorschriften zu genügen, nach Ansicht des Landgerichts (LG) Hamburg drucktechnisch klar in einer Überschrift der AVB hervorgehoben sein. Dies sei notwendig, da gleichzeitig die Verpflichtung des Versicherers erlischt, den Versicherungsnehmer ungefragt auf diese Regelung hinzuweisen.
Das LG wies die Klage des Versicherungsnehmers ab.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/01) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert