Kfz-Schadenersatz: Fiktive Kostenabrechnung

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Ein Geschädigter darf eine fiktive Abrechnung seines Kfz-Schadens auf Grundlage der sachverständigen Feststellungen nur dann verlangen, wenn er das Fahrzeug fachgerecht reparieren lässt und mindestens sechs Monate weiternutzt.

Vor Ablauf dieser Frist hat ein Geschädigter nur Anspruch auf die ihm tatsächlich entstandenen Reparaturkosten, die er ebenfalls nachweisen muss.

Der Bundesgerichtshof lehnte die Klage des Versicherungsnehmers ab.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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