Vertretervertrag
1. Begriff: Zweiseitiges Rechtsgeschäft, z.B. zwischen einem Versicherungsunternehmen und z.B. einem selbstständigen Versicherungsvertreter, in dem sich der Vertreter zum Vertrieb der Produkte des Versicherers gegen die Zahlung von Provisionen verpflichtet. Ein derartiger Vertretervertrag kann auch von einem selbstständigen Finanzanlagenvermittler mit einer Kapitalanlagegesellschaft oder von einem Immobiliardarlehensvermittler mit einem Kreditinstitut geschlossen werden. Der Versicherungsvertreter übernimmt meist auch die Betreuung eines ihm vom Versicherungsunternehmen zugeordneten Bestands an Versicherungsverträgen von verschiedenen Versicherungsnehmern gegen Zahlung einer Betreuungsvergütung.
2. Merkmale: Vertreterverträge werden in aller Regel schriftlich abgefasst und enthalten neben den vorgenannten Hauptpflichten des Vertreters und den Provisionsbestimmungen zu den einzelnen Versicherungsprodukten weitere vertragliche Nebenpflichten, Wettbewerbsabreden, Regelungen zum Ausgleichsanspruch und ggf. zur Absicherung von Provisionsrückforderungen des Versicherers bzw. des anderweitigen Produktgebers (Stornohaftung).
Autor(en): Dr. h.c. Josef Beutelmann, Gert Fritzer, Harald Jedich