Vertragswettbewerb
1. Begriff: Gezielte Auswahl und selektives Kontrahieren von Leistungserbringern durch die Krankenversicherer. Die Krankenversicherer suchen sich also „ihre“ Leistungserbringer einzeln aus, mit denen sie Verträge schließen und deren Kosten sie erstatten bzw. deren Leistungen sie vergüten. In der Folge entsteht auch ein Wettbewerb um die Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Wesentliches Merkmal von Managed Care und Managed Competition.
2. Umsetzungsstand: Vertragswettbewerb ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eher die Ausnahme als die Regel. Der weit überwiegende Anteil von Verträgen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringern, wie Ärzten und Krankenhäusern, wird weiter gemeinsam und einheitlich – kollektiv statt selektiv – geschlossen. Elemente des Vertragswettbewerbs und des selektiven Kontrahierens finden sich in der integrierten Versorgung und der hausarztzentrierten Versorgung.
3. Probleme: Insbesondere die kassenärztlichen Vereinigungen lehnen selektive Verträge und damit Vertragswettbewerb ab, da sie ohne Kollektivverträge ihre Existenzberechtigung weitgehend verlieren würden.
Autor(en): Prof. Dr. Stefan Greß