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Versicherungstechnisches Ergebnis

1. Begriff: Saldo der versicherungstechnischen Erträge und Aufwendungen. Versicherungstechnischer Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

2. Merkmale: Zusammen mit dem nichtversicherungstechnischen Ergebnis stellt das versicherungstechnische Ergebnis den Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) dar. Die Unterteilung erfolgt zur besseren Beurteilung der Erfolgsquellen des Versicherungsunternehmens.

3. Abgrenzungen: a) Bei Schaden‑/Unfall- und Rückversicherungsunternehmen wird das Kapitalanlagegeschäft nicht zum Kern des Versicherungsgeschäfts gezählt. Die Kapitalanlageerträge und -aufwendungen sind deshalb nicht Bestandteil des versicherungstechnischen Ergebnisses, sondern werden dem nichtversicherungstechnischen Ergebnis zugeordnet.
b) Die Kapitalanlageerträge und -aufwendungen von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen sowie von Pensionskassen und Sterbekassen werden dem versicherungstechnischen Ergebnis zugerechnet, da sie dort als ein integraler Bestandteil des zugrunde liegenden Versicherungsgeschäfts gelten.

4. Rechtliche Grundlagen: Die Gliederung der versicherungstechnischen Rechnung, mit der das versicherungstechnische Ergebnis ermittelt wird, ist bei Schaden‑/Unfall- und Rückversicherungsunternehmen gemäß Formblatt 2 der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufzustellen, bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen, Pensions- und Sterbekassen gemäß Formblatt 3 RechVersV sowie bei Lebensversicherungsunternehmen, die auch das selbst abgeschlossene Unfallversicherungsgeschäft betreiben, gemäß Formblatt 4 RechVersV.

Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach

 

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