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Versicherungslexikon

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Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV)

Rechtsgrundlage für die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen in Deutschland, ergänzend zu den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Die RechVersV enthält Details zu den Ansatz- und Bewertungsvorschriften und zur Gestaltung des Jahresabschlusses von Versicherungsunternehmen (Formblätter). Die Ermächtigung zu einer Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen ergibt sich aus § 330 I, III und IV HGB.

Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach

 

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