Zentraler Grenzwertsatz
1. Begriff: Lehrsatz, der besagt, dass für eine unabhängige Folge von Zufallsvariablen {Xk}k∈N (Unabhängigkeit), die alle dieselbe Verteilungsfunktion und den Erwartungswert μ und die Standardabweichung σ > 0 besitzen, die Verteilungsfunktion des standardisierten Stichprobenmittels
für einen großen Stichprobenumfang n durch die Verteilungsfunktion der Standardnormalverteilung approximiert werden kann.
2. Anwendungen: In der Versicherungswirtschaft findet der zentraler Grenzwertsatz beim Risikoausgleich im Kollektiv sowie bei der Approximation der Verteilung des Gesamtschadens Anwendung.
Autor(en): Prof. Dr. Klaus D. Schmidt