Sturm
1. Begriff: Wetterbedingte Luftbewegung von mindestens der Windstärke acht laut Beaufortskala. Schäden, die durch die Gefahr Sturm entstehen, sind in der eigenständigen Sturmversicherung sowie u.a. in der verbundenen Hausratversicherung und verbundenen Wohngebäudeversicherung gedeckt. Bei industriellen Risiken kann die Abdeckung über die Extended-Coverage-Versicherung erfolgen. Sturmschäden zählen zu den Elementarschäden.
2. Probleme: Sturmschäden treten – wie für Elementarschäden typisch – meist als Kumulschäden auf. Der Risikoausgleich erfolgt über die Zeit. Deshalb erfordert die Sturmversicherung i.d.R. ein hohes Risikokapital. Der Klimawandel führt zu einem hohen Änderungsrisiko. Zu kurze Zeitreihen über Sturmdaten bedingen ein hohes Schätz- bzw. Irrtumsrisiko.
3. Folgerungen und Ergebnisse: Die Versicherung gegen Sturm erfordert ein ausgefeiltes Risikomanagement. Versicherungstechnische Instrumente wie Selbstbehalte (Franchise), Beitragsanpassungen und Konzepte der Rückversicherung müssen professionell eingesetzt werden.
Autor(en): Dr. Monika Sebold-Bender