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Änderungsrisiko

Prognoserisiko.

1. Begriff:
Komponente des Irrtumsrisikos, das seinerseits eine Komponente des versicherungstechnischen Risikos ist. Aufgrund von unvorhergesehenen Änderungen in den schadenbestimmenden Gesetzmäßigkeiten kann eine Fehleinschätzung der Zufallsgesetzmäßigkeit der Versicherungsleistungen erfolgen, was zu einem Ansatz falscher Kalkulationsgrundlagen führt. Die Folge ist eine falsche Abschätzung der Wahrscheinlichkeit eines technischen Ruins (Ruintheorie), d.h. des Eintritts des Ereignisses, dass der periodische Gesamtschaden des versicherten Kollektivs die vorhandenen Finanzmittel in Form der Summe aus der vereinnahmten kollektiven Prämie für die Risikodeckung (Risikoprämie) und dem vorhandenen Risikokapital übersteigt. In Varianten der Basisdefinition wird auf die Berücksichtigung des Risikokapitals verzichtet, auf das Risiko einzelner Versicherungszweige abgestellt oder es findet eine Fokussierung auf die Risikokomponente „Abweichung des effektiven Schadens vom kalkulierten Erwartungsschaden“ statt.

2. Beispiele: Änderungen in der Rechtsprechung sowie im soziologischen oder technologischen Umfeld, die zum Zeitpunkt der Risikokalkulation noch nicht erkennbar waren.

Autor(en): Prof. Dr. Peter Albrecht

 

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