Stille Lasten
Differenzen zwischen Zeitwerten von Vermögens- und Schuldpositionen und ihren Buchwerten nach den lokalen Rechnungslegungsvorschriften mit der Folge eines zu hohen Eigenkapitalausweises in der Bilanz. Stille Lasten entstehen durch eine Überbewertung der Aktiva (aktivische stille Lasten: Buchwerte > Zeitwerte) oder durch eine Unterbewertung der Passiva (passivische stille Lasten: Buchwerte < Zeitwerte). Stille Lasten in den Kapitalanlagen sind aufgrund entsprechender Angabepflichten im Anhang ersichtlich; insoweit ist der Begriff der „stillen“ Lasten irreführend. Andere stille Lasten sind aus dem Jahresabschluss jedoch tatsächlich nicht erkennbar. Die Entstehung von stillen Lasten in Kapitalanlagen ist aufgrund des gemilderten Niederstwertprinzips für das Anlagevermögen trotz des grundsätzlich geltenden Vorsichtsprinzips möglich. Stille Lasten können auch als negative Bewertungsreserven interpretiert werden. Gegensatz: Stille Reserven).
Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach