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Jahresabschluss

1. Begriff: Element der Rechnungslegung und neben dem Lagebericht Teil des Geschäftsberichts.

2. Merkmale: Bestandteile des Jahresabschlusses sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV); bei Kapitalgesellschaften und grundsätzlich bei Versicherungsunternehmen umfasst der Jahresabschluss auch einen Anhang. Der Jahresabschluss von Versicherungsunternehmen ist von einem externen Abschlussprüfer zu prüfen (Abschlussprüfung).

3. Ziele: Abhängig von der Rechtsgrundlage des Jahresabschlusses. Nach dem deutschen Recht (Rechnungslegung nach dem HGB) steht der Gläubigerschutz im Vordergrund. Das internationale Recht (Rechnungslegung nach IAS/IFRS) sieht die Information der Anteilseigner im Mittelpunkt.

4. Rechtliche Grundlagen: a) Deutsches Recht: Allgemeine handelsrechtliche Regelungen nach §§ 242–246 sowie 264 ff. HGB. Lex specialis für Versicherungsunternehmen nach §§ 341a ff. HGB, den Vorschriften aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV).
b) Internationales Recht: IAS/IFRS und deren Interpretationen (International Financial Reporting Interpretations Committee; kurz: IFRIC).

5. Funktionen: a) Informationsfunktion.
b) Ausschüttungsbemessungsfunktion.
c) Steuerbemessungsgrundlage.

Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach

 

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