Gesundheitsprüfung
1. Begriff: In der Personenversicherung vom Versicherer veranlasste Prüfung der Gesundheit des Antragstellers durch Fragen im Versicherungsantrag, ggf. auch durch eine persönliche Untersuchung. Siehe allgemein auch Risikoprüfung.
2. Zweck: Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag haben die Aufgabe, den Versicherer und die Versichertengemeinschaft davor zu schützen, dass Leistungsfälle aufgrund bereits im Vorfeld bestehender Risiken den Bestand schädigen.
3. Merkmale: Vor Abschluss eines Lebens- oder Krankenversicherungsvertrags, bei dem das Versicherungsunternehmen im Fall des Eintritts eines im Vertrag beschriebenen Risikos (z.B. Tod, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Krankheit) eine Leistung zu erbringen hat, wird der Gesundheitszustand der versicherten Person daraufhin geprüft, ob bei ihr eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für den Risikoeintritt vorliegt. Anhand eines Fragenkatalogs, dessen Umfang sich nach der Höhe der im Versicherungsfall zu erbringenden Leistung orientiert, schätzt das Versicherungsunternehmen ab, ob das Risiko dem aus der Tafel (z.B. Sterbetafel, Invalidentafel) abgeleiteten Erwartungswert entspricht oder in welchem Maß bei der versicherten Person der aufgrund ihres individuellen Gesundheitszustands zu erwartende Eintritt des Risikos vom kalkulierten Schadeneintritt abweicht.
4. Anforderungen und Rechtsfolgen: Die Fragen im Rahmen der Gesundheitsprüfung müssen zur Beurteilung der individuellen Risikoeinschätzung alle wesentlichen Aspekte berücksichtigen. Sie müssen so formuliert sein, dass die Angaben zum Gesundheitszustand, über diagnostizierte Krankheiten und über bekannte Gebrechen eindeutig beantwortet werden können. Falsche Angaben zum Gesundheitszustand im Rahmen einer Gesundheitsprüfung können zur Leistungsminderung oder gar zum Ausschluss im Leistungsfall führen. Andererseits kann das Versicherungsunternehmen zur Leistung verpflichtet werden, falls seine Fragen im Rahmen der Gesundheitsprüfung nicht hinreichend präzise waren und sie deshalb nicht korrekt beantwortet wurden.
5. Arztgutachten: Neben der Auswertung der Selbstauskünfte zum Gesundheitszustand der versicherten Person werden auch spezielle medizinische Untersuchungen von Ärzten durchgeführt, deren Ergebnisse ebenfalls Teil der Gesundheitsprüfung sind. Der Umfang der medizinischen Untersuchungen hängt von der Höhe der potenziellen Versicherungsleistung ab.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf