Reduction in Yield
Gesamtkostenquote.
1. Begriff: Kennzahl für die durchschnittlicheMinderung der jährlichen prozentualen Vertragswertentwicklung durch alle bis zum Beginn der Auszahlungsphase voraussichtlich entstehenden Kosten einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Erfasst werden Abschlusskosten und Verwaltungskosten sowie bei fondsgebundenen Lebensversicherungen die laufenden Kosten der Kapitalanlage. Die Gesamtkostenquote ist u.a. für aufgeschobene Rentenversicherungen im Rahmen der vorvertraglichen Informationspflichten anzugeben (§ 2 Absatz 1 Nr. 9 VVG-InfoV).
2. Ziel: Die Angabe der Gesamtkostenquote ist ein Versuch, die Kostenbelastung eines Versicherungsvertrags in einer Kennzahl vergleichbar zusammenzufassen.
3. Quantifizierung: Bei der Ermittlung der Gesamtkostenquote wird die angenommene prozentuale Vertragswertentwicklung ohne Kostenbelastung mit der prozentualen Vertragsverzinsung unter Berücksichtigung der erwarteten Kosten verglichen, die jeweils als interner Zinsfuß der eingezahlten Bruttobeiträge und des prognostizierten Versicherungskapitals zum Beginn der Auszahlungsphase bestimmt werden. Die kostenbedingte Differenz entspricht der Gesamtkostenquote. Vorzeitige Leistungen beim Eintritt eines Versicherungsfalls, wie Tod oder Invalidität, müssen dabei gesondert berücksichtigt werden, um zu verhindern, dass diese beim Vergleich der eingezahlten Bruttobeiträge mit dem Versicherungskapital wie Kosten wirken.
4. Probleme: Die Qualität und Vergleichbarkeit von Gesamtkostenquoten ist im Wesentlichen von der Qualität und Vergleichbarkeit der Annahmen der Vertragswertentwicklung ohne Kostenbelastung abhängig. Bei klassischen Lebensversicherungen empfiehlt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) die Verwendung der aktuell deklarierten Überschussbeteiligung. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen existiert kein ähnlich hervorgehobener Wert, so dass die Annahme mehrerer modellhafter Wertentwicklungen empfohlen wird. Bei dynamischen Hybridprodukten ist darüber hinaus unklar, inwieweit die im Zeitablauf variable (dynamische) Aufteilung des Versicherungskapitals zwischen den verschiedenen Anlagen mit unterschiedlicher Kostenbelastung und Wertentwicklung nachgebildet werden muss.
5. Darstellung: Der GDV empfiehlt unverbindlich die folgende Darstellung: Vertragswertentwicklung vor Kosten x % - Gesamtkostenquote (Reduction in Yield) y % = Vertragswertentwicklung nach Kosten x-y %.
6. Ähnlicher Begriff: Reduction in Payment.
Autor(en): Norbert Heinen