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Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV)

Erscheinungsform der Lebensversicherung, bei der der Versicherungsnehmer über die Anlage der Sparprämien entscheidet. Zugleich trägt der Versicherungsnehmer sowohl das Risiko als auch die Chancen aus den Kapitalanlagen, die mit den Sparprämien finanziert werden. Das Lebensversicherungsunternehmen garantiert mit der FLV neben der Deckung der während der Vertragslaufzeit anfallenden Kosten nur eine feste Leistung im Todesfall. Die Leistungen bei Rückkauf der Versicherung (Rückkaufswert) oder bei Ablauf des Vertrags hängen hingegen vom Zeitwert des investierten Kapitals ab. Meist erfolgen die Kapitalanlagen in einem oder mehreren vom Lebensversicherungsunternehmen angebotenen Investmentfonds. Siehe auch Indexgebundene Lebensversicherung.

Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf

 

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