Prozesskostenrechnung
1. Begriff: Instrument zur Erfassung der Kosten betrieblicher Prozesse im Versicherungsunternehmen. Element der Kostenrechnung.
2. Ziele: a) Verursachungsgerechte Einbeziehung von Gemeinkosten in die Preiskalkulation (im Versicherungsgeschäft: in die Prämienkalkulation) auf Basis von Aktivitäten, Vorgängen bzw. Prozessen, die mit den Bezugsgrößen der Kalkulation, d.h. mit den Kostenträgern, in einer kausalen Beziehung stehen. Die Plankostenrechnung entstand aufgrund der Unzulänglichkeiten der Gemeinkostenverteilungen innerhalb der Kostenstellenrechnung und der Kostenträgerrechnung. – b) Analyse und Steuerung der Prozesseffizienz innerhalb der Produktion (Prozessoptimierung).
3. Besonderheiten im Versicherungsunternehmen: Wegen der typischerweise großen Fertigungstiefe und der hohen Bedeutung der Gemeinkosten im Versicherungsunternehmen kommt einer ausgereiften Plankostenrechnung ein hoher Stellenwert zu. Im Rahmen der wertorientierten Steuerung und den damit verbundenen Aspekten der Kernkompetenzorientierung, der Effizienzsicherung und der Kalkulation verursachungsgerechter, aber gleichwohl wettbewerbsfähiger Absatzpreise wird für die Weiterentwicklung und den verbreiteten Einsatz von Plankostenrechnung noch ein Nachholbedarf gesehen.
Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner