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Versicherungslexikon

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Öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen

1. Begriff: Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die satzungsgemäß überwiegend in einem historisch bestimmten regionalen Geschäftsgebiet die Lebens- oder Schaden‑/Unfallversicherung betreiben.

2. Bedeutung: Die Zahl öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen hat stark abgenommen, da die meisten Unternehmen heute privatrechtlich organisiert sind.

Autor(en): Dr. Helmut Müller

 

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