Öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
1. Begriff: Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die satzungsgemäß überwiegend in einem historisch bestimmten regionalen Geschäftsgebiet die Lebens- oder Schaden‑/Unfallversicherung betreiben.
2. Bedeutung: Die Zahl öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen hat stark abgenommen, da die meisten Unternehmen heute privatrechtlich organisiert sind.
Autor(en): Dr. Helmut Müller