Einmalbeitrag
Mit Abschluss eines Versicherungsvertrags – namentlich in der Lebensversicherung – einmalig entrichteter Beitrag, der den Preis für den erhaltenen Versicherungsschutz bzw. für die in Aussicht stehenden Versicherungsleistungen darstellt.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf