Berufsunfähigkeitsrente
Invalidenrente. Rente, die gegenüber einer versicherten Person aufgrund einer eingetretenen Berufsunfähigkeit geleistet wird. Siehe auch Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Berufsunfähigkeitsrente wird maximal bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter geleistet. Ausnahmen gibt es für bestimmte Berufsgruppen, wie etwa die Kammerberufe (Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Veterinäre, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte etc.), für die auch höhere Endalter einer Berufsunfähigkeitsrente vorgesehen sind.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf