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Kreditlimit

Begriff aus der Kreditversicherung, genauer aus der benannten Versicherung. Bezeichnet die für einen bestimmten Kunden des Versicherungsnehmers auf Antrag des Versicherungsnehmers festgesetzte Versicherungssumme, bis zu der der Kreditversicherer das Ausfallrisiko zeichnet. Die Limitentscheidung trifft der Kreditversicherer nach Durchführung einer Kreditprüfung, die je nach Ergebnis zu einer uneingeschränkten Annahme (Vollannahme, bei der dem Antrag des Versicherungsnehmers ohne Änderung entsprochen wird), einer eingeschränkten Annahme (dies können Reduzierungen der Versicherungssumme, die Vereinbarung einer Franchise, die Verabredung einer Sicherheit o.ä. sein) oder einer Ablehnung der beantragten Versicherungssumme führen kann. Bei Gefahrerhöhungen (Umstände, die die Bonität des Kunden verschlechtern) oder aus sonstigen wichtigen Gründen kann der Kreditversicherer jederzeit den Versicherungsschutz für den Kunden beschränken, d.h. das Kreditlimit herabsetzen, oder aufheben.

Autor(en): Clemens Freiherr von Weichs

 

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