Ausfallrisiko
I. Kapitalanlagegeschäft: Risiko des Ausfalls von Zins- und/oder Tilgungsleistungen des Kapitalnehmers.
II. Derivative Finanzgeschäfte: Risiko des Ausfalls der Gegenpartei.
III. Kreditversicherung: Versichertes Risiko. Das Ausfallrisiko von versicherten Forderungen aus Warenlieferungen sowie Dienst- und Werkleistungen besteht i.d.R. in der Zahlungsunfähigkeit des Kunden. Einige Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) stellen dagegen auf die Uneinbringlichkeit einer versicherten Forderung ab. Die Tatbestände der Zahlungsunfähigkeit bzw. Uneinbringlichkeit werden in den einbezogenen AVB definiert. Üblicherweise enthalten die AVB als eine besondere Form der Zahlungsunfähigkeit bzw. Uneinbringlichkeit den Tatbestand der Nichtzahlung (vgl. Protracted Default). In der Ausfuhrkreditversicherung kann zusätzlich das politische Risiko der Uneinbringlichkeit versicherter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen infolge hoheitlicher Ursachen abgesichert werden.
Autor(en): Clemens Freiherr von Weichs