Benannte Versicherung
Begriff aus der Kreditversicherung. Soweit ein Versicherungsnehmer oberhalb der Antragsgrenze einer Pauschaldeckung mit Versicherungsschutz liefern will, hat er den Kunden und die Höhe seiner Forderung zu benennen. Der Versicherungsschutz beginnt oberhalb der im Versicherungsschein genannten Antragsgrenze erst mit der Festsetzung einer Versicherungssumme (vgl. Kreditlimit) durch den Kreditversicherer für den jeweiligen Kunden mittels Kreditmitteilung.
Autor(en): Clemens Freiherr von Weichs