Krankenhaustagegeldversicherung
1. Begriff: Versicherungsform, deren Versicherungsschutz darin besteht, für jeden Tag (auch bei Sonn- und Feiertagen), den sich der Versicherte wegen medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung im Krankenhaus aufhalten muss, einen vereinbarten Geldbetrag (Krankenhaustagegeld) zu leisten. Hierzu ist kein Kostennachweis erforderlich, und das ausgezahlte Geld ist steuerfrei.
2. Ziel: Mit der Krankenhaustagegeldversicherung lassen sich zusätzliche Kosten, die durch den Aufenthalt im Krankenhaus entstehen, abdecken. So können z.B. die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geltenden Zuzahlungen beglichen werden. Besonders interessant ist eine Krankenhaustagegeldversicherung für Selbstständige und Freiberufler, die damit bei einem Krankenhausaufenthalt die weiterlaufenden Fixkosten im Büro bzw. in der Praxis ausgleichen oder eine Ersatzkraft für den Betrieb finanzieren können. Die Krankenhaustagegeldversicherung ist nicht zweckgebunden.
3. Details: Die Höhe des Krankenhaustagegeldes hängt unternehmensindividuell von den Tarifbedingungen ab. Einzelheiten sind in den Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009) geregelt.
4. Bedeutung: Die Krankenhaustagegeldversicherung wird i.d.R. als Zusatzversicherung zu einem bestehenden privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungsschutz abgeschlossen.
Autor(en): Dr. Frank Schulze Ehring