Krankenhaus
1. Begriff: Einrichtung, in der Krankheiten oder Körperschäden durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen festgestellt, geheilt oder gelindert werden und in der die Patienten untergebracht und verpflegt werden können; auch Geburtshilfe kann geleistet werden.
2. Angebotsplanung: Die Bundesländer legen das Angebot an Krankenhauskapazitäten in Krankenhausplänen fest. Die Krankenhausträger und die Kostenträger (Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz: GKV und Träger der privaten Krankenversicherung, kurz: PKV) vereinbaren die Leistungsstrukturen.
3. Träger: Charakteristisch ist ein Trägerpluralismus. 29,9 % der Krankenhäuser (aber 48,1 % der Betten) wurden 2013 in öffentlicher (meist kommunaler) Trägerschaft, 35,4 % (und 34 % der Betten) in freigemeinnütziger Trägerschaft, 34,8 % (und 18 % der Betten) in privater Trägerschaft betrieben.
4. Finanzierung: Die betriebsnotwendigen Investitionen der öffentlichen Krankenhäuser sollen durch die Bundesländer aus ihrem Steueraufkommen finanziert werden. Die laufenden Kosten der stationären Krankenhausbehandlung werden von den Kostenträgern über Fallpauschalen, im Bereich der psychiatrischen Versorgung über Tagespauschalen vergütet. Die ambulanten Leistungen der Krankenhäuser werden teilweise von den Kostenträgern direkt, teilweise von den kassenärztlichen Vereinigungen aus den ihnen zufließenden Gesamtvergütungen für die ambulante vertragsärztliche Versorgung vergütet.
5. Entwicklungen: Die Zahl der Krankenhäuser und Krankenhausbetten ist seit über 20 Jahren rückläufig. Der Anteil privater Krankenhäuser nimmt durch Verkäufe insbesondere der kommunalen Krankenhäuser an private Investoren kontinuierlich zu. Die Investitionsmittel der Bundesländer werden allgemein als unzureichend betrachtet (Investitionsstau).
6. Abgrenzungen: Bei medizinischen Rehabilitationseinrichtungen stehen die Abwendung, die Minderung und der Ausgleich von Behinderungen und chronischen Erkrankungen im Mittelpunkt. Pflegeeinrichtungen konzentrieren sich auf die Erbringung pflegerischer Dienstleistungen bei Pflegebedürftigen.
Autor(en): Prof. Dr. Jürgen Wasem