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Kollektivlebensversicherung

Erscheinungsform der Lebensversicherung, die die Risiken eines Kollektivs in einem Vertrag bündelt. Die Kapitallebensversicherung ist in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und in der Versicherung von Vereins- oder Verbandsmitgliedern weit verbreitet. Für die Mitglieder eines fest umrissenen Kollektivs werden Leistungen im Todes- oder Erlebensfall (RisikolebensversicherungErlebensfallversicherung), ggf. auch im Fall der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung), die für die einzelnen Mitglieder unterschiedlich sein können, gegen Zahlung eines Beitrags für die gesamten Leistungen vereinbart. Durch diese Vertragsgestaltung können sich Kostenreduktionen gegenüber den Verträgen für einzelne Risiken ergeben, die zu geringeren Kostenzuschlägen im Beitrag führen. Außerdem wird u.U. durch einige Risikomerkmale (Risikofaktoren), die auf das Kollektiv zutreffen, eine positive Selektion erzielt, die ebenfalls zu einer Reduktion des Beitrags führen kann.

Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf

 

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