Erlebensfallversicherung
Versicherung, die nur dann eine Leistung erbringt, wenn die versicherte Person einen vertraglich vereinbarten künftigen Zeitpunkt erlebt. Auch jede Altersrentenversicherung kann als eine Folge von Erlebensfallversicherungen zu den jeweiligen Rentenfälligkeiten aufgefasst werden. Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit einer Erlebensfallversicherung, wird aus dem Vertrag keine Leistung fällig. Abzugrenzen von der Todesfallversicherung (Risikolebensversicherung).
Autor(en): Norbert Heinen