Solvency Capital Requirement (SCR)
1. Begriff: Regulatorische Solvabilitätskapitalanforderung im Rahmen der 1. Säule von Solvency II. Das SCR kann entweder unter Verwendung einer vorgegebenen Standardformel oder durch ein vom einzelnen Versicherungsunternehmen entwickeltes internes Modell berechnet werden.
2. Modelle: a) Standardmodell: Das SCR wird im Standardmodell unter dem Grundsatz der Unternehmensfortführung so ermittelt, dass alle quantifizierbaren Risiken, denen ein Versicherungsunternehmen ausgesetzt ist, berücksichtigt werden. Es wird als Value at Risk (VaR) zu einem Konfidenzniveau von 99,5 % berechnet. Das SCR soll mindestens folgende Risikomodule berücksichtigen: (1) Nicht-Lebensversicherungsrisiko (Prämien- und Reserverisiko, Katastrophenrisiko), (2) Lebensversicherungsrisiko (Sterberisiko, Langlebigkeitsrisiko, Invaliditätsrisiko, Kostenrisiko, Stornorisiko, Katastrophenrisiko), (3) Krankenversicherungsrisiko (Kostenrisiko, Prämien- und Reserverisiko, Epidemierisiko), (4) Marktrisiko (Zinsrisiko, Aktienrisiko, Immobilienrisiko, Spread-Risiko, Wechselkursrisiko, Konzentrationsrisiko), (5) Gegenparteiausfallrisiko, (6) operationelles Risiko. Die ermittelten Kapitalbedarfe für die Risikomodule (1)–(5) bilden im Standardmodell unter Berücksichtigung der Risikokorrelationen die Basissolvabilitätskapitalanforderung (Basic Solvency Capital Requirement), die mit der Kapitalanforderung für das operationelle Risiko und der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern zum gesamten SCR aggregiert werden.
b) Interne Modelle: Interne Modelle zur Ermittlung des SCR müssen von der Aufsichtsbehörde überprüft und zertifiziert werden. Die Zertifizierung erfolgt nur, wenn das interne Modell dem Risikoprofil des Versicherungsunternehmens besser Rechnung trägt, als das Standardmodell, und statistische Standards, Kalibrierungs-, Validierungs- sowie Dokumentationsstandards eingehalten werden. Sie können in Form von Voll- oder Teilmodellen genutzt werden. Teilmodelle finden nur auf einige Risikomodule oder Geschäftsbereiche des Versicherungsunternehmens Anwendung.
Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin