Kapitalanlagecontrolling
1. Begriff: Planung und Kontrolle des Kapitalanlagebereichs eines Unternehmens. Unterstützt damit den Kapitalanlagemanagement-Prozess (siehe Asset Management) durch Bereitstellung von Controllinginstrumenten.
2. Merkmale: In der strategischen Kapitalanlageplanung werden ausgehend von langfristigen Unternehmenszielen (z.B. Sicherheit der Versicherungsnehmer-Ansprüche, nachhaltige Wertentwicklung der Anlagen) Vorgaben hinsichtlich der grundsätzlichen Kapitalanlagestruktur entwickelt (siehe Asset Allocation) und Benchmarks für die spätere Kontrolle des Kapitalanlageerfolgs festgelegt. Im Rahmen der taktischen und operativen Kapitalanlageplanung werden für die einzelnen Anlagekategorien konkrete Anlageentscheidungen auf Basis des Instrumentariums des Kapitalanlagecontrollings getroffen. Hierzu gehören die Portfolioselektion, auch unter Einbeziehung des Passivgeschäfts eines Versicherungsunternehmens, die Szenarioanalyse oder die Dynamic Financial Analysis. Bei der Kapitalanlageplanung müssen die Kapitalanlagerisiken (Marktpreisrisiko, Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko und operationelles Risiko) sowie Restriktionen aus der Regulierung der Kapitalanlagen (§ 124 VAG, Solvency II, siehe auch Kapitalanlagevorschriften) berücksichtigt werden. Im Rahmen der Kapitalanlagekontrolle kommen Instrumente der Performance-Messung und -Analyse zum Einsatz, z.B. kapitalmarkttheoretisch fundierte Performance-Maße (Sharpe-Ratio, Jensen-Alpha).
Autor(en): Prof. Dr. Helmut Gründl