Gesamtschadenverteilung
1. Begriff: Zufallsgesetzmäßigkeit des Gesamtschadens.
2. Verfahren zur Bestimmung: Eine explizite Bestimmung der Gesamtschadenverteilung ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Deshalb wurde eine Reihe von Verfahren zur approximativen Bestimmung der Gesamtschadenverteilung entwickelt (Normal Power-Approximation, rekursive Berechnungsansätze, Fast-Fourier-Methode). Siehe auch Schadenverteilung, Schadenhöhenverteilung, Schadenzahlverteilung.
Autor(en): Prof. Dr. Peter Albrecht