Gesamtschaden
1. Begriff: Gesamthöhe aller Schäden (akkumulierte Schadenhöhe) eines Versicherungsnehmers oder eines Kollektivs von Versicherungsnehmern in einer fixierten Periode, z.B. in einem Geschäftsjahr. Zum Zeitpunkt der Risikokalkulation ist der künftige Gesamtschaden unbekannt, seine genaue Höhe ist zufallsabhängig. Daher muss von der Zufallsgesetzmäßigkeit des Gesamtschadens, der Gesamtschadenverteilung, ausgegangen werden.
2. Arten: Im Rahmen sowohl der individuellen Risikotheorie als auch der kollektiven Risikotheorie (siehe auch individuelles Modell, kollektives Modell) wird typischerweise mit einer dynamisierten Variante des Gesamtschadens gearbeitet, dem Gesamtschadenprozess. Hierbei wird die der Erfassung des Gesamtschadens zugrunde liegende Zeitperiode ihrer Länge nach nicht fixiert, sondern die Länge der Zeitperiode wird als variabel angesehen. Das grundlegende Modell des Gesamtschadenprozesses ist der zusammengesetzte Poisson-Prozess. Der Gesamtschadenprozess stellt eine zentrale Komponente des Risikoreserveprozesses (vgl. auch Ruintheorie) dar.
Autor(en): Prof. Dr. Peter Albrecht