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Fiskalpolitik

1. Begriff: Kurzfristige Steuerung der nominalen Entwicklung des Sozialprodukts und Beschäftigungsstabilisierung bei annähernd stabilem Geldwert (Inflation) mittels finanzpolitischer Parameter. Die Träger der Fiskalpolitik sind die verschiedenen öffentlichen Haushalte (Bund, Länder und Gemeinden, aber auch die Parafisci, wie die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung).

2. Maßnahmen: Als Instrumente dienen die Variation von Höhe und Struktur der Einnahmen, besonders der Steuern, und der Ausgaben. Die Parameter wirken teils direkt (Staatskäufe), teils indirekt durch Beeinflussung des privaten Einkommens (Steuern und Transfers) auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage.

3. Theoretische Grundlage: Grundlage ist die keynesianische Einkommens- und Beschäftigungstheorie, die dem öffentlichen Budget und insbesondere den öffentlichen Ausgaben eine aktive Rolle im Rahmen der Stabilisierungspolitik zuweist. An die Stelle eines strengen jährlichen Budgetausgleichs wurde durch das Stabilitätsgesetz und die Neufassung des Art. 109 GG die Maxime eines „zyklischen Budgeting“ gesetzt.

4. Probleme: Praktische Probleme der Fiskalpolitik ergeben sich aus der Abstimmung der verschiedenen öffentlichen Haushalte und der jeweiligen Manövriermassen. Problematisch ist zudem die lange Zeitdauer (time lag) bis die staatlichen Maßnahmen auf die sie auslösenden Ungleichgewichte wirken. Kontrovers diskutiert wurden Vorschläge, die Fiskalpolitik dadurch zu flexibilisieren, dass vermehrt automatische Stabilisatoren (built-in flexibility, formula flexibility) verwendet werden, bzw. die Fiskalpolitik ganz durch die Geldpolitik zu ersetzen.

Autor(en): Professor (em.) Dr. Dr. h.c. Roland Eisen

 

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