Einkommen
1. Begriff: Der den Wirtschaftssubjekten aufgrund ihrer Position im Prozess der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung oder aufgrund ihrer gesellschaftlichen Position zufließende Geldbetrag oder die zufließenden Naturalleistungen. Im steuerlichen Sinn ist Einkommen der Unterschied zwischen den einem Wirtschaftssubjekt zufließenden Wertströmen (Geldeinkommen oder Sachwerte) und den zu ihrer Erlangung abfließenden Wertströmen. Eine andere Definition setzt am Unterschied zwischen dem Vermögen am Ende einer Periode und dem am Anfang einer Periode an. Unterschieden wird zwischen Lohn- und Profiteinkommen (Gewinn), zwischen kontraktbestimmtem und Residualeinkommen, zwischen Brutto- und Nettoeinkommen und zwischen Real- und Nominaleinkommen (entweder mit oder ohne Berücksichtigung der Kaufkraftänderung).
2. Theorie: Das Einkommen stellt eine wichtige Bestimmungsgröße einzelwirtschaftlicher Entscheidungen dar. Dementsprechend taucht es in der Haushaltstheorie via Budgetbeschränkung oder der Konsumfunktion (Konsum), in der Unternehmenstheorie (Gewinnmaximierung) und in der Investitionsfunktion (Investition) auf.
Autor(en): Professor (em.) Dr. Dr. h.c. Roland Eisen