Eintrittsalter
1. Begriff: Alter der versicherten Person, zu dem der Versicherungsschutz beginnt.
2. Merkmale: Das Eintrittsalter ist in der Personenversicherung häufig ein Risikomerkmal und Bestandteil des Versicherungsvertrags. Es gilt auch als Berechnungsgrundlage für die Versicherungsprämie. Relevanz erhält das Eintrittsalter v.a. in Versicherungssparten und -zweigen, in denen biometrische Risiken versichert werden. Vom Eintrittsalter hängen dann sowohl die individuelle Prämie als auch die grundsätzliche Versicherbarkeit ab. Das versicherungstechnische Eintrittsalter muss nicht immer dem tatsächlichen Alter entsprechen, sondern bemisst sich nach unterschiedlichen Berechnungsmethoden. Bei dem tatsächlichen Versicherungsalter wird das taggenaue Alter der versicherten Person als Kalkulationsgrundlage verwendet. Im Rahmen der kalenderjährlichen Ermittlung werden Geburtsjahr und aktuelles Kalenderjahr in Abzug gebracht.
Autor(en): Uwe Laue