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Altersrenten

Altersruhegeld.

1. Begriff:
Rentenarten, die auf die Kompensation ausgefallener Arbeitseinkommen nach Überschreiten bestimmter Altersgrenzen zielen. Gesetzlich Rentenversicherte haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn sie die hierfür erforderliche Wartezeit und die weiteren Voraussetzungen erfüllen.

2. Merkmale: Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) unterscheidet neun Renten wegen Alters: Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, für schwerbehinderte Menschen, für besonders langjährig Versicherte, wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit, für Frauen, für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute sowie Knappschaftsausgleichsleistungen. Langjährig Versicherte (Personen mit mind. 35 Beitragsjahren) können eine vorzeitige Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen. Für besonders langjährig Versicherte (Personen mit mind. 45 Beitragsjahren) enfällt dieser Rentenabschlag.

3. Abgrenzungen: Altersrenten sind von Erwerbsminderungsrenten abzugrenzen. In Deutschland ist die gesetzliche Altersrente der Sozialversicherung auch von der Pension zu differenzieren. Als Pensionäre werden im Ruhestand befindliche Beamte bezeichnet.

Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer, Dr. Maximilian Sommer

 

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