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Eigenverantwortung

1. Begriff: Gesellschaftliches Leitmotiv, u.a. im Gesundheitswesen. Ausdruck der Verpflichtung des Einzelnen, für die Folgen des eigenen Handelns selbst einzustehen. Grundlagen dieser Auffassung sind die persönliche Freiheit und die Überzeugung, dass der Mensch zur Selbstständigkeit im Denken und Handeln fähig ist.

2. Ausprägung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Nach § 1 SGB V (Solidarität und Eigenverantwortung) ist der Versicherte in der GKV für seine Gesundheit mitverantwortlich. Durch gesundheitsbewusste Lebensführung, frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen und aktive Mitwirkung an Maßnahmen der Krankenbehandlung und Rehabilitation sollen GKV-Versicherte dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden.

3. Ausprägung in der privaten Krankenversicherung (PKV): Der Umfang der Eigenverantwortung geht in der PKV weit darüber hinaus, u.a. durch a) Wahlfreiheit der Versicherung: Anders als im standardisierten Leistungskatalog der GKV mit einem einheitlichen Beitragssatz wählt der Versicherte in der PKV dem Prinzip der Eigenverantwortung folgend den Versicherungsschutz unter Berücksichtigung eines gesetzlichen Mindestschutzes weitestgehend nach individuellen Bedürfnissen und Präferenzen frei aus. Mit dem frei gewählten Umfang der Absicherung beeinflusst der privat Versicherte direkt die Beitragshöhe.
b) Kostenerstattung: Versicherte in der PKV erhalten eine Rechnung über die vom Arzt erbrachten Leistungen, müssen diese i.d.R. selbst begleichen und bekommen im tariflichen Umfang von der PKV (unter Berücksichtigung von Selbstbehalten) eine Kostenerstattung (Kostenerstattungsprinzip).
c) Alterungsrückstellungen im Kapitaldeckungsverfahren: Versicherte in der PKV bilden Alterungsrückstellungen. Damit ist sichergestellt, dass auch im Alter der Nettobeitrag – gleichbleibende Rechnungsgrundlagen vorausgesetzt – konstant bleibt, obwohl die eigenen Krankheitskosten mit zunehmendem Alter steigen. Dies dient auch dem Prinzip der Generationenverantwortlichkeit.

4. Stärkung der Eigenverantwortung: Insbesondere in der GKV gewinnt die Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherten in der gesundheitspolitischen Diskussion an Bedeutung. In diesem Zusammenhang kommen u.a. folgende Maßnahmen in Betracht: a) Erhöhung der Selbstbeteiligung in der GKV,
b) Ausgliederung von Leistungen aus der GKV (z.B. Zahnersatz oder Krankengeld) mit der Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Absicherung in der PKV.

Autor(en): Dr. Frank Schulze Ehring

 

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