Diagnoserisiko
Komponente des Irrtumsrisikos, das seinerseits eine Komponente des versicherungstechnischen Risikos ist. Das Diagnoserisiko liegt in einer fehlerhaften statistischen Diagnose der Zufallsgesetzmäßigkeit der Versicherungsleistungen begründet, was zu einem Ansatz falscher Kalkulationsgrundlagen führt. Die Folge ist eine falsche Abschätzung der Wahrscheinlichkeit eines technischen Ruins (Ruintheorie), d.h. des Eintritts des Ereignisses, dass der periodische Gesamtschaden des versicherten Kollektivs die vorhandenen Finanzmittel in Form der Summe aus der vereinnahmten kollektiven Prämie für die Risikodeckung (Risikoprämie) und dem vorhandenen Risikokapital übersteigt. Beispiele für das Diagnoserisiko sind das Modellrisiko (Ansatz eines falschen Modells) und das Parameterrisiko (Ermittlung falscher Modellparameter). In Zweigen der Schadenversicherung wird das Diagnoserisiko durch das Auftreten von Großschäden (Großschadenrisiko) und einer damit einhergehenden Verzerrung der Datenbasis sowie durch die Problematik der Schadenregulierung (Schadenreservegrößen als Datengrundlage) verstärkt. In der Schadenrückversicherung wird das Diagnoserisiko durch eine verschmälerte Datenbasis (insbesondere bei hohen Prioritäten) und durch das Phänomen der Schadeninflation verstärkt.
Autor(en): Prof. Dr. Peter Albrecht