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Bonifikation

Sondervergütung.

1. Begriff:
Geldbetrag zur Incentivierung, der bei Erreichen bestimmter Zielgrößen zur Ausschüttung kommt.

2. Merkmale: Eine Bonifikation wird vornehmlich in der Versicherungsvermittlung als Anreizmechanismus für Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler verwendet, denen bei Erreichen bestimmter Ziele neben der Abschlussprovision und der Bestandsprovision mit der Bonifikation eine zusätzliche Vergütung zukommt. Typische Ziele der Bonifikation können quantitativer und/oder qualitativer Natur sein. Quantitative Ziele sind bspw. Produktionsvorgaben. Beliebte qualitative Ziele sind Vorgaben zur erwünschten beruflichen Entwicklung des Incentivierten oder des von ihm geleiteten Bereichs oder Teams.

3. Abgrenzung: Neben der Bonifikation für Versicherungsvermittler gibt es in der Lebensversicherung auch Bonifikationen des Kunden. So erhält z.B. ein Kunde, nachdem er die volle Versicherungsdauer in der kapitalbildenden Lebensversicherung erreicht hat, eine Schluss-Bonifikation in Form eines Sonderzinses ausgeschüttet (Schlussüberschussanteil).

Autor(en): Uwe Laue

 

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