Schlussüberschussanteil
Teil der Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in der Lebensversicherung, der nur bei Beendigung eines Lebensversicherungsvertrags (d.h. bei Ablauf, Tod, evtl. Kündigung) fällig wird. Abzugrenzen vom laufenden Überschussanteil. Der Schlussüberschussanteil wird meist als Produkt aus der Vertragslaufzeit und einem Promillesatz der Versicherungssumme bemessen. Da die Versicherungsnehmer zwingend an den Bewertungsreserven der Kapitalanlagen des Versicherungsunternehmens zu beteiligen sind, werden diese bei Beendigung des Vertrags in Höhe des entsprechenden Anteils zusätzlich zu dem arithmetisch ermittelten Schlussüberschussanteil als weitere Komponente ausgezahlt. Einschränkung: Nach dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) werden Überschüsse aus Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere nur ausgezahlt, soweit sie den Sicherungsbedarf übersteigen. Der arithmetisch ermittelte Teil des Schlussüberschussanteils wird pro rata temporis innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen (RfB) in einem Schlussüberschussanteilfonds (§ 28 RechVersV) über die gesamte Vertragslaufzeit finanziert.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf