Abschlussprovision
Abschlusscourtage.
1. Begriff: Teil der Abschlusskosten. Die Abschlussprovision stellt die leistungsbezogene Vergütung des Versicherungsvermittlers für das Zustandekommen eines Versicherungsvertrags dar.
2. Merkmale: Die Abschlussprovision ist eine einmalige Leistung des Versicherungsunternehmens gegenüber dem Versicherungsvermittler, wenngleich diese auch in Teilbeträgen ausbezahlt werden kann und i.d.R. erst nach einer festgelegten Mindestlaufzeit des Vertrags als verdient gilt. Wird die festgelegte Mindestlaufzeit des Vertrags nicht erreicht (z.B. durch Stornierung), ist der nicht verdiente Anteil der Abschlussprovision i.d.R. pro rata temporis an den Versicherer zurück zu erstatten. Die Berechnung der Abschlussprovision unterscheidet sich v.a. zwischen den verschiedenen Versicherungssparten und -zweigen. Grundsätzlich wird in den Vermittlungsverträgen zwischen den Versicherungsvertretern und Versicherungsunternehmen (bzw. in den Courtagezusagen der Versicherungsunternehmen an die Versicherungsmakler) ein Provisionssatz (bzw. eine Courtage) in Prozent für die einzelnen Sparten bzw. Zweige vereinbart, der (die) dann auf den abgeschlossenen Vertrag angewendet wird und sich z.B. auf die Summe der zukünftigen Versicherungsprämien oder auf die vereinbarte Versicherungssumme bezieht.
3. Geschäftsgrundlage: Grundlage von Provisionszahlungen bzw. von Courtagen ist das in Deutschland übliche Vermittlungsgeschäft von Versicherungsvertretern, Versicherungsmaklern oder z.B. Banken. Siehe auch Provisionsdeckelung.
Autor(en): Uwe Laue