Bestandsprovision
Folgeprovision. Vergütung des Versicherungsvermittlers für die Bestandspflege, insbesondere für die Betreuungsleistungen gegenüber den Kunden. Wird vom Versicherungsunternehmen geleistet. Die Bestandsprovision wird jährlich wiederholt gezahlt, solange der Versicherungsvertrag besteht. Siehe auch Provisionssysteme.
Autor(en): Uwe Laue