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Ausgabensteuerung

1. Begriff: Prinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Ausgaben nach bestimmten Kriterien vorzunehmen. Als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung haben die Krankenkassen bei der Durchführung ihrer Aufgaben die wirtschaftliche und sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln als zentrale Grundregel öffentlicher Haushaltsführung zu beachten. Neben den Krankenkassen verpflichtet der Gesetzgeber auch die Leistungserbringer und die Versicherten zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungserbringung und ‑inanspruchnahme (vgl. §§ 2, 12 SGB V). Darüber hinaus haben Krankenkassen und Leistungserbringer nach den Vorgaben des Gesetzgebers den Grundsatz der Beitragssatzstabilität (§ 71 SGB V) zu beachten. Hiernach sind Beitragserhöhungen grundsätzlich nur für den Fall gestattet, dass die notwendige medizinische Versorgung auch unter Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven ansonsten nicht zu gewährleisten ist. Damit wird den medizinischen Entwicklungen und den Veränderungen der Morbiditätsstruktur der Versicherten Rechnung getragen. Somit verpflichtet das gesetzlich verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot die Krankenkassen zur Ausgabensteuerung.

2. Probleme: Die Möglichkeiten und Instrumente der Krankenkassen zur aktiven Ausgabensteuerung sind eingeschränkt, da eine Vielzahl von Einflussfaktoren für Ausgabensteigerungen verantwortlich sein kann: a) Nachfrageseitige Einflüsse (Krankenstand, demografische Faktoren, gesundheitliches Fehlverhalten, fehlendes Kostenbewusstsein),
b) Angebotsseitige Einflüsse (medizinisch-technischer Fortschritt, angebotsinduzierte Nachfrage, mangelnder Wettbewerb auf Leistungsanbieterseite, doppelte Facharztstrukturen),
c) Gesetzgeberische Einflüsse (Leistungskatalog der Krankenkassen, arbeits- und versicherungsrechtliche Bestimmungen, politische Verschiebebahnhöfe, System der Krankenversicherung),
d) Gesamtwirtschaftliche Einflüsse (Einkommen, Preisentwicklung).

3. Ausblick: Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen in den letzten Jahren zusätzliche Möglichkeiten zur Ausgabensteuerung an die Hand gegeben. So können sie z.B. Rabattverträge im Arzneimittelbereich (Arzneimittelrabatte) abschließen. Im Rahmen der integrierten Versorgung haben die Krankenkassen durch die Definition von Qualitätskriterien Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung. Darüber hinaus erfolgt die Ausgabensteuerung zunehmend cross-sektoral im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung des Versicherten und seines Behandlungspfads. Insgesamt sind die Steuerungsmöglichkeiten der Krankenkassen aber nach wie vor gering.

Autor(en): Dr. Eckhard Bloch

 

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