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Versicherungslexikon

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Aufsichtsziele

1. Begriff: Ziele des Versicherungsaufsichtsrechts und der Aufsichtsbehörde.

2. Hauptziele: Hauptziele der Versicherungsaufsicht sind kraft Gesetzes die Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge (sog. Finanzaufsicht) und die ausreichende Wahrung der Belange der Versicherten (sog. sonstige Aufsicht). Der Gesetzgeber erwähnt auch noch die Aufgabe, auf die Einhaltung der Gesetze zu achten, die für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts gelten. Das ist aber eine Selbstverständlichkeit, die in den beiden anderen Zielen schon enthalten ist, und bedarf daher keiner besonderen Untersuchung.

3. Unterziele: Die Hauptziele können nur erreicht werden, wenn eine Vielzahl von Unterzielen zufriedenstellend erfüllt wird. Um die „Erfüllung der Verträge“ zu fördern, gelten als Unterziele z.B. ausreichende versicherungstechnische Rückstellungen, ausreichend sichere, rentable, liquide, gemischte und gestreute sowie währungskongruente Kapitalanlagen zur Bedeckung der technischen Rückstellungen, eine den gezeichneten Risiken angemessene Rückversicherung mit der notwendigen sog. „security“, ausreichende Eigenmittel, ein zuverlässiges Risikomanagementsystem und geeignete Geschäftsleiter, Aktuare, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder und Unternehmensinhaber. Durch Herunterbrechen des zweiten Hauptziels „ausreichende Wahrung der Belange der Versicherten“ ergeben sich wiederum Unterziele, die von der Gesetzeseinhaltung über die gerechte Überschussbeteiligung der Versicherten in der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr und korrekte Schadenregulierung bis zur Einhaltung der Beratungs- und Informationspflichten gegenüber den Versicherten vor, bei und nach Vertragsschluss reichen.

4. Aufsichtsfremde Aufgaben: Neben den eigentlichen Aufgaben der Versicherungsaufsicht wurden der Aufsichtsbehörde auch zunehmend aufsichtsfremde Aufgaben auferlegt, wie z.B. die Bekämpfung der Geldwäsche, die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen.

Autor(en): Dr. Helmut Müller

 

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