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Aktuar

1. Begriff: Von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) geprüfter und innerhalb der Europäischen Union anerkannter Wirtschafts‑/Versicherungsmathematiker. Der Aktuar ist damit ein mathematisch ausgebildeter Experte, der unter Berücksichtigung rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen unterschiedliche Risiken, z.B. Versicherungs-, Kapitalanlage- und Liquiditätsrisiken, mit Methoden der Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik u.a. in der Versicherungswirtschaft, im Bausparwesen und in der Altersvorsorge analysiert.

2. Weitere Merkmale: Um eine Tätigkeit als Aktuar ausüben zu können, werden üblicherweise ein mathematisches Studium und eine aktuarwissenschaftliche Zusatzausbildung gefordert. Aktuare können sowohl freiberuflich als auch angestellt für Versicherer, Bausparkassen, Beratungsgesellschaften, Behörden, Verbände, Wirtschaftsunternehmen und als Gutachter bei Gericht arbeiten. In Deutschland müssen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen sowie Schaden‑/Unfallversicherungsunternehmen, letztere soweit sie Deckungsrückstellungen aus der Haftpflicht- und Unfallversicherung zu bilden haben, einen verantwortlichen Aktuar bestellen.

3. Verbände und Einrichtungen: Die Aktuare haben einen eigenen Berufsverband, das ist die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV); diese hat zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Versicherungs- und Finanzmathematik (DGVFM) und dem Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen (IVS) die Deutsche Aktuarakademie gegründet, die u.a die Ausbildung zum Aktuar und dessen Weiterbildung zur Aufgabe hat. Mitteilungsblatt der DAV ist „Der Aktuar“.

Autor(en): Walter Bockshecker, Wolfgang Dobner, Dr. Bastian Güttler

 

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