Antragsgrenze
Anbietungsgrenze, Selbstprüfungsgrenze. In der Kreditversicherung bei revolvierenden Deckungen im Versicherungsschein genannte Obergrenze, bis zu der der Versicherungsnehmer seine Kunden ohne deren Benennung unter Versicherungsschutz beliefern kann, soweit eine Pauschaldeckung vereinbart ist. Oberhalb der Grenze hat der Versicherungsnehmer ausreichende Versicherungssummen für alle Forderungen gegen seine gegenwärtigen und zukünftigen Kunden in den versicherten Ländern zu beantragen. Siehe auch benannte Versicherung.
Autor(en): Clemens Freiherr von Weichs