Revolvierende Deckung
Sammeldeckung zur Absicherung des Ausfallrisikos von Forderungen aus wiederholten Lieferungen und Leistungen des Versicherungsnehmers an denselben Kunden. Wurde ein Kreditlimit für einen Kunden festgesetzt, ist der Forderungsbestand bis zur festgelegten Versicherungssumme versichert. Soweit eine Pauschaldeckung vereinbart wurde, besteht Versicherungsschutz für den Forderungsbestand bis zur Antragsgrenze.
Autor(en): Clemens Freiherr von Weichs