Ambulante Gesundheitsversorgung
1. Begriff: Krankenbehandlung, die keiner zeitweisen Unterbringung in einem Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung bedarf. Gegensatz: stationäre Gesundheitsversorgung. Siehe auch Heilbehandlung.
2. Weitere Merkmale: Der überwiegende Teil der ambulanten Gesundheitsversorgung erfolgt durch niedergelassene Haus- und Fachärzte. Auch die ambulante zahnärztliche Behandlung zählt dazu. Insgesamt kommt diesen Ärzten eine zentrale Bedeutung zu, weil sie i.d.R. den Erstkontakt des Patienten mit dem Versorgungssystem herstellen. Der niedergelassene Arzt erbringt zum einen selbst beratende, diagnostische und therapeutische Leistungen und entscheidet über den weiteren Behandlungsverlauf. Zum anderen entscheidet er über eine Krankschreibung und verordnet Leistungen in den Bereichen Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.
3. Angebotskapazitäten: Die ambulante Gesundheitsversorgung liegt in Deutschland – auch im internationalen Vergleich – auf einem Spitzenniveau. Haus- und Fachärzte sowie Zahnärzte stellen flächendeckend eine gute Versorgung sicher. Für die ambulante ärztliche Versorgung haben die Krankenkassen im Jahr 2013 rund 31,4 Mrd. Euro ausgegeben, für die zahnärztliche Behandlung einschl. Zahnersatz ca. 12,6 Mrd. Euro. Die Zahl der niedergelassenen Vertragsärzte im ambulanten Bereich belief sich in 2013 auf rund 122.600, die der Vertragszahnärzte auf rund 61.000.
4. Probleme: Die strikte Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung ist ein zentraler Kritikpunkt an der Struktur des deutschen Gesundheitssystems. Es gestaltet sich in der Praxis jedoch schwierig, die historisch gewachsene und gesetzlich fixierte Abgrenzung zu durchbrechen. Dies liegt zum einen an den getrennten Finanzierungstöpfen und zum anderen an den Versorgungs- und Informationsbrüchen im Bereich der Schnittstellen.
5. Ausblick: Die vom Gesetzgeber eröffneten „neuen Versorgungsformen“, wie z.B. integrierte Versorgungsverträge sowie Disease-Management-Programme, bieten u.a. die Möglichkeit, Budgetanteile sowohl aus der ambulanten als auch der stationären Versorgung herauszulösen und erlauben es damit, die Sektorengrenzen zu überwinden. Ziel dieser Versorgungsformen ist es, die Koordination der Patientenversorgung sowie die Zusammenarbeit der Versorgungs-Sektoren zu verbessern. Abzugrenzen von ambulanter Pflege.
Autor(en): Dr. Eckhard Bloch