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Stationäre Gesundheitsversorgung

1. Begriff: Krankenbehandlung, die einer zeitweisen Unterbringung und Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung bedarf. Gegensatz: ambulante Gesundheitsversorgung. Siehe auch Heilbehandlung.

2. Weitere Merkmale: Im Krankenhaus kann die medizinisch notwendige Heilbehandlung vollstationär, teilstationär sowie vor- und nachstationär erfolgen. Krankenhausleistungen sind insbesondere die ärztliche Behandlung, die Krankenpflege, die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie die Unterkunft und Verpflegung; sie umfassen allgemeine Krankenhausleistungen und Wahlleistungen. Die Unterbringung in einer Rehabilitationseinrichtung kommt in Betracht, wenn die ambulante Krankenbehandlung nicht ausreicht und eine Leistung zur stationären medizinischen Rehabilitation indiziert ist. Abzugrenzen von stationärer Pflege und teilstationärer Pflege.

Autor(en): Dr. Frank Schulze Ehring

 

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