10.03.2011 Branche
Ärger mit dem Finanzamt kann zum Ende der Vermittlertätigkeit führen
Die Gewerbeerlaubnis für die Vermittlung von Versicherungsverträgen unterliegt strengen Voraussetzungen: Neben einer Berufshaftpflichtversicherung und einem Sachkundenachweis muss der Vermittler in "geordneten Vermögensverhältnissen" leben und "zuverlässig" sein. Ist ein Gewerbetreibender unzuverlässig im Sinne des Gewerberechts, kann ihm daher die erteilte Gewerbeerlaubnis entzogen werden und die Gewerbetätigkeit ganz oder teilweise untersagt werden (§ 35 GewO).
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