Vertragsrecht: Unberechtigte Kündigung wird wirksam

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Ein Makler kündigte im Auftrag seines Kunden aus Unwissenheit zu einem eigentlich falschen Ablaufdatum unter Vorlage des mit ihm geschlossenen Versicherungsmaklervertrages.

Der VR wies die unberechtigte Kündigung erst einen Monat nach dem Eingang der Kündigung beim VR zurück und bestand auf eine Vertragsfortsetzung für die restliche Laufzeit.

Das OLG Karlsruhe sah die Unverzüglichkeit als nicht gegeben an und bestätigte die Vertragsaufhebung.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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