19.11.2007 Branche
Ab Januar Verjährungsfrist für unrechtmäßige Rentenversicherungsbeiträge
Nach dem Gesetzesentwurf zum Sozialversicherungsänderungsgesetz gilt ab 1. Januar 2008 eine vierjährige Verjährungsfrist für zu Unrecht gezahlte Beiträge. Daher werden künftig alle länger zurückliegenden Zahlungen automatisch als zu Recht gezahlte Beiträge behandelt. Diese können auch nicht mehr zurück verlangt werden. Mehr
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