"Die Geldanlagen der Sozialversicherungsträger sind sicher", betont der Präsident des Bundesversicherungsamtes (), Josef Hecken. Kein Beitragszahler müsse Angst haben, dass seine Beitragsgelder "verzockt" werden.
Die Sozialversicherungsträger unterlägen der Aufsicht des BVA, die auch die Kontrolle der Geldanlagen beinhalte, erklärte Hecken bei einer Presseveranstaltung. „Im Rahmen dieser Kontrolle haben wir unabhängig von der aktuellen Finanzmarktkrise auch schon in der Vergangenheit immer einen Grundsatz zugrunde gelegt: Sicherheit hat absoluten Vorrang vor Profit.“
Anlage nur in "engen rechtlichen Rahmenbedingungen" möglich
Die Sozialversicherungsträger könnten Geldanlagen nur innerhalb enger rechtlicher Rahmenbedingungen tätigen. Spekulative Investments lägen dabei außerhalb des Handlungsspielraums und seien bei den Prüfungen auch nicht festgestellt worden.
Gemäß der Daten des BVA verfügten die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung per 31. Dezember 2007 über ein liquides Geldanlagevolumen von insgesamt rund 42,7 Milliarden Euro. Dies entspricht 9,7 Prozent der jährlichen Gesamtausgaben der genannten Sozialversicherungszweige. Dieses Volumen umfasst sowohl die Geldanlagen der bundesunmittelbaren als auch die der landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger.
Anlage "zwingend nötig" für laufendes Geschäft
Zu den Anlagemitteln gehören neben den Betriebsmitteln, die kurzfristig orientiert sind und mit denen grundsätzlich die laufenden Ausgaben finanziert werden, auch Rücklagemittel, die eher mittelfristig orientiert sind und zum Ausgleich unterjähriger Einnahme- und Ausgabeschwankungen vorgehalten werden, aber auch der Beitragssatzstabilisierung dienten. Diese Anlagemittel seien kein Spekulationsgeld, sondern "zwingend nötig, um das laufende Geschäft abwickeln zu können".
Die Sozialversicherungsträger unterlägen der Aufsicht des BVA, die auch die Kontrolle der Geldanlagen beinhalte, erklärte Hecken bei einer Presseveranstaltung. „Im Rahmen dieser Kontrolle haben wir unabhängig von der aktuellen Finanzmarktkrise auch schon in der Vergangenheit immer einen Grundsatz zugrunde gelegt: Sicherheit hat absoluten Vorrang vor Profit.“
Anlage nur in "engen rechtlichen Rahmenbedingungen" möglich
Die Sozialversicherungsträger könnten Geldanlagen nur innerhalb enger rechtlicher Rahmenbedingungen tätigen. Spekulative Investments lägen dabei außerhalb des Handlungsspielraums und seien bei den Prüfungen auch nicht festgestellt worden.
Gemäß der Daten des BVA verfügten die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung per 31. Dezember 2007 über ein liquides Geldanlagevolumen von insgesamt rund 42,7 Milliarden Euro. Dies entspricht 9,7 Prozent der jährlichen Gesamtausgaben der genannten Sozialversicherungszweige. Dieses Volumen umfasst sowohl die Geldanlagen der bundesunmittelbaren als auch die der landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger.
Anlage "zwingend nötig" für laufendes Geschäft
Zu den Anlagemitteln gehören neben den Betriebsmitteln, die kurzfristig orientiert sind und mit denen grundsätzlich die laufenden Ausgaben finanziert werden, auch Rücklagemittel, die eher mittelfristig orientiert sind und zum Ausgleich unterjähriger Einnahme- und Ausgabeschwankungen vorgehalten werden, aber auch der Beitragssatzstabilisierung dienten. Diese Anlagemittel seien kein Spekulationsgeld, sondern "zwingend nötig, um das laufende Geschäft abwickeln zu können".
Autor(en): Angelika Breinich-Schilly